Unmittelbar drohende Hinrichtungen

Strang auf schwarzem Hintergrund

Wie Amnesty International inzwischen erfahren hat, droht den 14 saudi-arabischen Männern schon jetzt die unmittelbare Hinrichtung: Ihre Familien haben am 23. Juli erfahren, dass der Oberste Gerichtshof die Todesurteile bereits bestätigt hat. Die Männer waren am 1. Juni 2016 in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Eigenen Angaben zufolge basierte ihre Verurteilung auf unter Folter erzwungenen "Geständnissen".

Appell an

König und Ministerpräsident

His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

The Custodian of the two Holy Mosques

Office of His Majesty the King

Royal Court

Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Menschenrechtsausschuss

Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

P.O. Box 58889

Riyadh 11515

King Fahd Road

Building No. 3

Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Fax: (00 966) 11 418 510

Botschaft des Königsreichs Saudi-Arabien

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5179


E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Todesurteile der 14 Männer aufzuheben und ihre Hinrichtungen zu stoppen, da ihr Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach. Ordnen Sie bitte eine Neuverhandlung an, die diesen Standards entspricht und in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
  • Bitte leiten Sie umgehend eine umfassende, unparteiische, unabhängige und zielführende Untersuchung zu den Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlungen ein.
  • Ich möchte Sie nachdrücklich ersuchen, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium einzuleiten, als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in Saudi-Arabien.

Sachlage

Die Todesurteile von Hussein al-Rabi’, Abdullah al-Tureif, Hussein al-Mosallem, Mohamed al-Naser, Mustafa al-Darwish, Fadel Labbad, Sa’id al-Sakafi, Salman al-Qureish, Mujtaba al-Suweyket, Munir al-Adam, Abdullah al-Asreeh, Ahmad al-Darwish, Abdulaziz al-Sahwi und Ahmad al-Rab’i sind vom Obersten Gerichtshof in Riad bestätigt worden. Aufgrund des mangelnden Informationsflusses im saudi-arabischen Justizsystem erfuhren die Familien von einigen der Verurteilten erst durch einen Anruf beim Sonderstrafgericht (SCC) am 23. Juli von der Bestätigung der Urteile ihrer Angehörigen. Sie hatten mehrfach versucht, beim Gericht anzurufen, waren jedoch nie durchgestellt worden. Ratifiziert der König die Urteile, können die 14 Männer jederzeit hingerichtet werden. Der Ratifizierungsprozess findet im Geheimen statt, könnte also jederzeit erfolgen. Am 15. Juli waren die 14 Männer ohne Vorankündigung in die Hauptstadt Riad verlegt worden.

Die 14 Männer waren am 1. Juni 2016 zum Tode verurteilt worden. Ihr summarisches Verfahren, in dem insgesamt 24 schiitische Muslime vor Gericht standen, entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Die Männer waren für schuldig befunden worden, im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen in der überwiegend schiitischen Ostprovinz zwischen 2011 und 2012 Gewaltdelikte begangen zu haben. Die Anklage gegen sie lautete unter anderem auf "bewaffnete Rebellion gegen den Herrscher", indem sie beispielsweise "Sicherheitspersonal und -fahrzeige beschossen", "Molotowcocktails hergestellt und eingesetzt", "bewaffnete Raubüberfälle und Diebstähle verübt" und "Chaos angezettelt und Unruhen organisiert und an ihnen teilgenommen" haben sollen.

Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass die 14 Männer in verlängerter Untersuchungshaft gehalten und während des Verhörs gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, um "Geständnisse" zu erzwingen. Die Richter ordneten jedoch keine Untersuchung ihrer Vorwürfe an. Allem Anschein nach basiert die Entscheidung des SCC vornehmlich auf diesen erzwungenen "Geständnissen".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das saudi-arabische Justizsystem sieht vor, dass Todesurteile, die von einem vorinstanzlichen Gericht verhängt wurden, zunächst von einem Berufungsgericht bestätigt werden müssen und dann automatisch an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet werden. Wird ein Urteil in dieser Instanz ebenfalls bestätigt, so ist die Entscheidung endgültig und wird dann dem König zur Ratifizierung vorgelegt, woraufhin die Hinrichtung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann. In der Praxis hat der Oberste Gerichtshof die Aufgabe, die Formalitäten und Verfahrensweisen der vorinstanzlichen Gerichte zu prüfen und nicht die Details des Falls an sich, es sei denn, die Entscheidung der vorinstanzlichen Richter basiert auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung. In der Regel werden die Angeklagten sowie deren Rechtsbeistände und Familien während dieses Prozesses nicht ausreichend über den Verlauf des Falls informiert. Die saudi-arabischen Behörden unterrichten Familienangehörige regelmäßig nicht über die bevorstehende Hinrichtung eines Verwandten, und auch nach der Hinrichtung werden die Familien nicht direkt über die Vollstreckung des Todesurteils informiert.

Amnesty International hat seit 2013 einen starken Anstieg an Todesurteilen gegen politisch Andersdenkende in Saudi-Arabien dokumentiert. Betroffen sind unter anderem häufig Angehörige der schiitischen Minderheit. Am 2. Januar 2016 wurde Scheich Nimr Baqir al-Nimr gemeinsam mit 46 weiteren Gefangenen hingerichtet. Am 11. Juli 2017 wurden Yussuf Ali al-Mushaikass und drei weitere schiitische Männer hingerichtet. Sie waren wegen terrorismusbezogener Straftaten in Verbindung mit regierungskritischen Demonstrationen in der Ostprovinz zum Tode verurteilt worden. Die Familienangehörigen von Yussuf Ali al-Mushaikass, darunter seine beiden Kinder, wurden nicht im Vorfeld über seine Hinrichtung informiert, sondern erfuhren erst danach durch eine im Fernsehen ausgestrahlte Regierungserklärung davon. Weitere Informationen finden Sie in der UA‑270/2016‑1, online unter: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/todesstrafe-vollstreckt-0.

Die Einwohner_innen der mehrheitlich schiitischen Ostprovinz von Saudi-Arabien berichten schon seit langem von Diskriminierung und Schikane durch die Behörden. Zum Teil inspiriert durch die Proteste in Ländern des Nahen Ostens und in Nordafrika 2011 organisierten sie Demonstrationen, um gegen die Diskriminierung zu protestieren. Die saudischen Behörden reagieren mit repressiven Maßnahmen gegen diejenigen, die im Verdacht stehen, an den Protesten teilzunehmen, sie zu unterstützen oder sich kritisch gegenüber dem Staat zu äußern. Protestierende werden ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt tage- oder wochenlang in Haft gehalten, wo Berichten zufolge einige gefoltert oder anderweitig misshandelt werden. Seit 2011 wurden mindestens 20 Menschen in Verbindung mit den Protesten in der Ostprovinz getötet, Hunderte wurden inhaftiert.

In Saudi-Arabien befinden sich derzeit mindestens 18 Männer in Haft, die zum Tode verurteilt wurden, weil sie Straftaten in Verbindung mit Protestveranstaltungen begangen haben sollen. Vier von ihnen wurden wegen Straftaten zum Tode verurteilt, die sie als Minderjährige begangen haben sollen. Ihre Prozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Die Angeklagten durften sich nur in wenigen Fällen von Rechtsbeiständen vertreten lassen und wurden häufig nicht über den Fortschritt des gerichtlichen Verfahrens unterrichtet. Ihre Verurteilungen basierten lediglich auf durch Folter oder andere Misshandlungen erzielten "Geständnissen".

Die Inhaftierung und das Gerichtsverfahren gegen die 24 schiitischen Männer ist kein Ausnahmefall. Laut den Gerichtsunterlagen wurden sie alle in verlängerter Untersuchungshaft gehalten, wo sie in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurden. Die Männer machten vor Gericht detaillierte Angaben zu ihrem Verhör und sagten aus, sie seien auf den Rücken und ins Gesicht geschlagen worden und mussten über lange Zeiträume mit dem Rücken zur Wand stehen. Durch diese Misshandlungen soll man sie zu einem "Geständnis" gezwungen haben. Manche von ihnen gaben an, mit weiterer Folter bedroht worden zu sein, als sie sich weigerten, ihr "Geständnis" zu unterschreiben. Die Richter des SCC ordneten jedoch keine Untersuchung dieser Vorwürfe an, sondern taten die Angaben der Angeklagten schlichtweg ab. Im selben Fall wurden neun weitere Männer zu Haftstrafen von 3 bis 14 Jahren mit einem anschließenden Reiseverbot gleicher Dauer verurteilt. Ein Mann wurde freigesprochen.