NGO-Gesetzentwurf verhindern

Menschen halten Schilder hoch

NGOs dürfen nicht kriminalisiert werden

Die ungarische Nationalversammlung wird voraussichtlich zwischen dem 12. und 15. Juni über einen Gesetzentwurf abstimmen, der sich gegen NGOs richtet, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten. Bei Verabschiedung wäre es eine weitere Maßnahme im drastischen Vorgehen gegen die ungarische Zivilgesellschaft. Das Gesetz wäre ein Werkzeug, um NGOs in Misskredit zu bringen.

Appell an

Ministerpräsident

Viktor Orbán

1357 Budapest

Pf. 6.

UNGARN

Sende eine Kopie an

Stellvertretender Vorsitzender der Parlamentarischen Gruppe der Fidesz-Partei

Dr Gergely Gulyás

Fidesz Központi Hivatal

1062 Budapest

Lendvay utca 28.

UNGARN

Regierungssprecher

Zoltán Kovács

1357 Budapest

Pf. 6.

UNGARN

Botschaft  von Ungarn

S.E. Herrn Péter Imre Györkös

Unter den Linden 76

10117 Berlin

Amnesty fordert:

  • Bitte ziehen Sie, die Führung der Fidesz-Partei, den Gesetzentwurf über NGOs zurück.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass NGOs finanzielle Mittel aus ausländischen und internationalen Quellen ohne unrechtmäßige Behinderungen beantragen, erhalten und verwenden können.
  • Bitte stellen Sie die Stigmatisierung und Einschüchterung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidiger_innen ein.

Sachlage

Der Gesetzentwurf "über die Transparenz von aus dem Ausland finanzierten Organisationen" (T/14967) wurde der Nationalversammlung am 7. April von Mitgliedern der Regierungspartei Fidesz vorgelegt. Er würde ungarische NGOs, die mehr als 7.200.000 Forint (etwa € 24.000) jährlich aus dem Ausland erhalten, dazu zwingen, sich als "zivile Organisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten" registrieren zu lassen und diese Bezeichnung auf jeder ihrer Veröffentlichungen auszuweisen. Dazu gehören finanzielle Mittel aus allen internationalen Quellen, die nicht von der zentralen ungarischen Haushaltskontrollinstitutionen verwaltet werden. Organisationen, die sich nicht den neuen Anforderungen anpassen, würden Strafmaßnahmen drohen, die auch ihre Auflösung bedeuten könnten.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in der ungarischen Nationalversammlung diskutiert. Die Abstimmung darüber wird für die Sitzungswoche 12.-15. Juni erwartet.

Der Gesetzenwurf ist eine weitere Maßnahme im drastischen Vorgehen der ungarischen Regierung gegen die Zivilgesellschaft. Mit dem Zwang, sich als "auslandsfinanziert" zu bezeichnen, versucht die ungarische Regierung, die Arbeit der NGOs in Misskredit zu bringen und Stimmung gegen NGOs zu machen. Die Argumentation hinter dem Vorschlag legt nahe, dass aus dem Ausland finanzierte NGOs "ausländischen Interessen" dienen könnten und ihre Finanzierung dazu beitragen könnte "die Souveränität und nationale Sicherheit Ungarns [zu] gefährden". Die bestehenden Gesetze Ungarns sorgen bereits für Transparenz und Rechenschaftspflicht der NGOs; der neue Gesetzentwurf dient nur der Stigmatisierung, Diffamierung und Einschüchterung von NGOs. Durch den Gesetzentwurf würden zudem die Möglichkeiten der NGOs ausgehöhlt, die Menschenrechte bekanntzumachen und zu verteidigen sowie Menschen in Ungarn wertvolle Dienste bereitzustellen, da der Verwaltungsaufwand erheblich zunähme. Die Regierung greift hartnäckig verschiedene NGOs, Menschenrechtsverteidiger_innen, Beobachter_innen und Umweltschützer_innen an.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die bestehende Gesetzgebung in Ungarn stellt die Transparenz und Rechenschaft von NGOs bereits sicher. Der Gesetzentwurf würde den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft weiter schrumpfen lassen und insbesondere die Arbeit derjenigen einschränken, die für die Menschenrechte werben und sie verteidigen. Das Gesetz CLXXV von 2011 über das Vereinigungsrecht, die Gemeinnützigkeit und das Betreiben und die Unterstützung einer zivilgesellschaftlichen Organisation (Abschnitte 20 und 29-30) schreibt ein detailliertes Berichtswesen für zivilgesellschaftliche Organisationen vor.

Eine Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 17. Mai 2017 zur Situation in Ungarn (2017/2656(RSP)) forderte die ungarische Regierung auf, den fraglichen Gesetzentwurf zurückzuziehen. In der Entschließung wird betont, dass die Europäische Union (EU) – der Ungarn 2004 beigetreten ist – auf Werte wie Respekt für die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte gründet. Nach der Entschließung des EP, in der auch mit Sorge festgestellt wurde, dass die momentane Situation in Ungarn eine Gefährdung der EU-Gründungswerte darstellt, lehnten es Mitglieder der ungarischen Regierung ab, den Gesetzentwurf zurückzuziehen oder anzupassen.

Der Gesetzentwurf stößt bei unabhängigen Expert_innen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie Menschenrechtsverteidiger_innen, darunter dem Menschenrechtskommissar des Europarats und UN-Sonderberichterstatter_innen, auf Besorgnis. Der Gesetzentwurf wird derzeit von der Venedig-Kommission des Europarats überprüft. Ihre Einschätzung wird im Juni erwartet.

Das Völkerrecht und andere internationale Standards garantieren das Recht auf Vereinigungsfreiheit, wozu das Recht gehört, zur gemeinsamen Ausübung von Aktivitäten formelle und informelle Gruppen zu bilden oder ihnen beizutreten – ein entscheidendes Element der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen. Nationale Regierungen sind verpflichtet, den gesetzlichen Rahmen für die Bildung von Vereinigungen zu schaffen, und dürfen die Ausübung dieses Rechts nicht unrechtmäßig behindern. Das Recht, Mittel zu beantragen, zu erhalten und zu verwenden, darunter auch finanzielle Mittel aus dem Ausland, ist ein essentielles Element des Rechts auf Vereinigung und ist zudem in der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen verbrieft.

Für weitere Informationen über jüngste Angriffe gegen NGOs in Ungarn siehe den englischsprachigen Bericht Hungary: Their backs to the wall: Civil society under pressure in Hungary von 2015: https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/0001/2015/en/

 

Appell auf Englisch

  • Calling on the Fidesz party leadership to withdraw the draft law on NGOs.
  • Calling on them to ensure that NGOs can seek, receive and use funding from foreign and international sources without undue impediments.
  • Urging the Hungarian authorities to stop the stigmatization and intimidation of civil society organizations and human rights defenders.